Freie Wähler klagen für faire Auswahlverfahren: „Wer Verantwortung trägt, muss dafür qualifiziert sein”

Grundsatz der Bestenauslese aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes

Mainz, 13. Oktober 2026 – Am Mittwoch, 14. Oktober 2026, verhandelt das Verwaltungsgericht Mainz im Verfahren 3 K 108/26.MZ über die Klage von Stadtrat Erwin Stufler (Freie Wähler) gegen das Land Rheinland-Pfalz. Die öffentliche Sitzung beginnt um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 92. Es geht um die Wahl von Daniel Köbler zum Bürgermeister und von Ata Delbasteh zum 5. hauptamtlichen Beigeordneten der Landeshauptstadt Mainz in der Stadtratssitzung vom 21. Mai 2025.

Die Klage richtet sich gegen den Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 27. Januar 2026, mit dem die Wahlbeschwerde zurückgewiesen wurde. Die Freien Wähler beantragen, den Bescheid aufzuheben und beide Wahlen für ungültig zu erklären.

Zehn Tage zwischen Bewerbungsfrist und Wahl

Die Stellen wurden am 28. April 2025 ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist endete am 11. Mai 2025, gewählt wurde am 21. Mai 2025. Nach Auffassung der Freien Wähler blieb dadurch zu wenig Zeit, um Bewerbungen ernsthaft zu prüfen, den Bewerberkreis offen zu halten, den Kandidatinnen und Kandidaten eine persönliche Vorstellung zu ermöglichen und den Ratsmitgliedern eine fundierte Entscheidung zu erlauben.

Der Grundsatz der Bestenauslese aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes verlangt aus Sicht der Freien Wähler auch bei kommunalen Wahlbeamten ein chancengleiches, transparentes und an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung orientiertes Verfahren vor der Wahl. Die geheime Wahlentscheidung des Stadtrates steht dabei nicht im Mittelpunkt der Klage. Überprüft werden soll, ob die Vorbereitung den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen genügte.

Erwin Stufler: „Es geht um Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern”

Erwin Stufler

„Bürgermeister und Beigeordnete führen große Verwaltungsbereiche und entscheiden über erhebliche öffentliche Mittel. Wer solche Ämter besetzt, entscheidet über die Zukunft unserer Stadt. Deshalb muss mehr zählen als Parteibuch und Mehrheiten”, erklärt Stadtrat Erwin Stufler.

„Mir geht es nicht darum, einzelne Personen infrage zu stellen. Mir geht es um das Verfahren: Zehn Tage zwischen Ende der Bewerbungsfrist und Wahl reichen nicht für einen fairen Leistungsvergleich. Politisches Vertrauen ist legitim, aber es darf kein Ersatz für nachprüfbare fachliche Eignung sein.”

„Ich erwarte vom Gericht Klarheit darüber, welche Anforderungen an solche Verfahren zu stellen sind. Das schulden wir den Mainzerinnen und Mainzern und der Verantwortung, die mit diesen Ämtern verbunden ist.”


Entdecke mehr von FWG Mainz

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Nach oben scrollen