Aufsichtsräte der ZBM und MSW AG sind in der Pflicht: Fragen zur Compliance

Gerhard Wenderoth

Mainz, 09.12.2025 – Nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz u.a. Geschäftsräume der ZBM und der Mainzer Stadtwerke AG (MSW AG) durchsucht hat, fordert Stadtrat Erwin Stufler die Aufsichtsräte der Gesellschaften auf, sich ausführlich in den anstehenden Sitzungen mit dem Thema zu befassen. Deshalb hat der wirtschaftspolitische Sprecher der Freien Wähler, Johannes Kaluza, als Aufsichtsrat der ZBM ein Schreiben an den Oberbürgermeister, die Geschäftsleitung und die Mitglieder der Aufsichtsräte übermittelt.

Erwin Stufler

Im Mittelpunkt dieses Schreibens stehen drei zentrale Themen:

  • Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf der Marina Zollhafen
  • Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Überwachungspflicht
    gemäß § 111 AktG und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensführung
  • Sicherstellung des Schutzes der Aufsichtsratsmitglieder vor persönlicher Haftung
    sowie Einhaltung der Compliance-Vorgaben.

Besondere Bedeutung kommt dem Fragenkatalog zu, der detailliert die Punkte aufzeigt, die aus Sicht der Freien Wähler einer unverzüglichen Klärung bedürfen. Ziel ist es, den gesetzlichen Anforderungen und internen Compliance-Richtlinien gerecht zu werden und persönliche Haftungsrisiken für die Aufsichtsratsmitglieder auszuschließen.

„Die staatsanwaltlichen Durchsuchungen sind ein außergewöhnliches Ereignis, das eine umfassende Behandlung zunächst durch die zuständigen Gremien, den Aufsichtsrat der ZBM und den Aufsichtsrat der MSW AG, zwingend erforderlich macht. Dabei sollten unsere Fragen helfen.“, fast Stadtrat Erwin Stufler die Erwartungen der Öffentlichkeit zusammen.

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